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Details zu einem Befähigungsnachweis
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Bezeichnung Dienst auf Fahrgastschiff die keine RoRo-Fahrgastschiffe sind (Fahrgast-Minimal)
Bez. (alternativ) Service on passenger ships (to assist passengers in emergency situations)
STCW A-V/3
SchOffzAusbV §18d
Informationen Auf allen Fahrgastschiffen in der Auslandsfahrt müssen Schiffsleute und sonstiges Personal die nach STCW 95 Regel V/3 vorgeschriebene Ausbildung entsprechend ihrer zugewiesenen Aufgaben nachweisen. Der Befähigungsnachweis für das Service-Personal beschränkt sich nur auf die Regel V/3 Abs. 6 „Sicherheitsausbildung“ in Verbindung mit A-V/3 Abs. 3 STCW-COEDE und ist in der Dauer der Gültigkeit nicht begrenzt.
 
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