Banner mit Logo
Login für Anbieter
Kurse
zurück
Details zu einem Befähigungsnachweis
Hilfe
Bezeichnung Dienst auf RoRo-Fahrgastschiffen (Minimal)
Bez. (alternativ) Service on ro-ro-passenger ships (to assist passengers in emergency situations)
STCW A-V/2
SchOffzAusbV §18d
Informationen Auf allen RoRo-Fahrgastschiffen in der Auslandsfahrt müssen Schiffsleute und sonstiges Personal die nach STCW 95 Regel V/2 vorgeschriebene Ausbildung entsprechend ihrer zugewiesenen Aufgaben nachweisen. Der Befähigungsnachweis für das Service-Personal beschränkt sich nur auf die Regel V/2 Abs. 6 „Sicherheitsausbildung“ in Verbindung mit A-V/2 Abs. 3 STCW-CODE und ist in der Dauer der Gültigkeit nicht begrenzt.
An welchen Ausbildungsstätten können entsprechende Kurse belegt werden?
Institut für Sicherheitstechnik / Schiffssicherheit e.V. Warnemünde
(Dienst auf RoRo-Fahrgastschiffen (Minimal))
 
Home