| Bezeichnung |
Dienst auf RoRo-Fahrgastschiffen (Minimal) |
| Bez. (alternativ) |
Service on ro-ro-passenger ships (to assist passengers in emergency situations) |
| STCW |
A-V/2 |
| SchOffzAusbV |
§18d |
| Informationen |
Auf allen RoRo-Fahrgastschiffen in der Auslandsfahrt müssen Schiffsleute und sonstiges Personal die nach STCW 95 Regel V/2 vorgeschriebene Ausbildung entsprechend ihrer zugewiesenen Aufgaben nachweisen.
Der Befähigungsnachweis für das Service-Personal beschränkt sich nur auf die Regel V/2 Abs. 6 „Sicherheitsausbildung“ in Verbindung mit A-V/2 Abs. 3 STCW-CODE und ist in der Dauer der Gültigkeit nicht begrenzt. |
| An welchen Ausbildungsstätten können entsprechende Kurse belegt werden? |
Institut für Sicherheitstechnik / Schiffssicherheit e.V. Warnemünde (Dienst auf RoRo-Fahrgastschiffen (Minimal)) |