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Details zu einem Befähigungsnachweis
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Bezeichnung Dienst auf RoRo-Fahrgastschiffen (Voll)
Bez. (alternativ) Service on ro-ro-passenger ships (to provide direct service to passengers in passenger spaces)
STCW A-V/2
SchOffzAusbV §18d
Informationen Auf allen RoRo-Fahrgastschiffen in der Auslandsfahrt müssen Kapitäne, Offiziere, Schiffsleute und sonstiges Personal die nach STCW 95 Regel V/2 vorgeschriebene Ausbildung entsprechend ihrer zugewiesenen Aufgaben nachweisen. Die Befähigungsnachweise, welche die Regel V/2 Abs. 4 „Führung von Menschenmengen“ in Verbindung mit A-V/2 Abs. 1 STCW-CODE; Regel V/2 Abs. 7 „Ausbildung in Fahrgastsicherheit, Ladungssicherheit, und Widerstand des Schiffskörpers“ in Verbindung mit A-V/2 Abs. 4 STCW-CODE; Regel V/2 Abs. 8 „Krisenbewältigung und menschliches Verhalten“ in Verbindung mit A-V/2 Abs. 5 STCW-CODE enthalten, haben eine Gültigkeit von 5 (fünf) Jahren.
An welchen Ausbildungsstätten können entsprechende Kurse belegt werden?
Institut für Sicherheitstechnik / Schiffssicherheit e.V. Warnemünde
(Dienst auf RoRo-Fahrgastschiffen (Voll))
 
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