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Anerkennungsvermerk für das Fahren unter Deutscher Flagge
Der Anerkennungsvermerk wird auf Antrag für ein Befähigungszeugnis ausgestellt, nachdem das BSH die Echtheit und Gültigkeit des im Ausland erworbenen Befähigungszeugnisses geprüft hat. Auf Management-Ebene müssen zusätzlich Kenntnisse des Deutschen Schifffahrtsrechts nachgewiesen werden. |