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Bezeichnung Anerkennungsvermerk
Informationen Anerkennungsvermerk für das Fahren unter Deutscher Flagge

Der Anerkennungsvermerk wird auf Antrag für ein Befähigungszeugnis ausgestellt, nachdem das BSH die Echtheit und Gültigkeit des im Ausland erworbenen Befähigungszeugnisses geprüft hat. Auf Management-Ebene müssen zusätzlich Kenntnisse des Deutschen Schifffahrtsrechts nachgewiesen werden.
An welchen Ausbildungsstätten können entsprechende Kurse belegt werden?
Hochschule Wismar, Schifffahrtsinstitut
(Deutsches Schifffahrtsrecht für EU-Kapitäne)
MSG MarineServe GmbH
(Deutsches Schifffahrtsrecht für EU-Kapitäne)
 
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