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Details zu einem Befähigungszeugnis
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Bezeichnung Kapitäne auf Schiffen mit BRZ < 500 Nationale Fahrt
SchOffzAusbV §10; §7
Informationen Kapitän: Nachgewiesene Seefahrtzeit von 12 Monaten als nautischer Wachoffizier. Umtausch des Befähigungszeugnisses und Informationen beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH).
Folgende Nachweise sind zu diesem Zeugnis notwendig
Einführung- und Sicherheitsgrundausbildung und Unterweisung für alle Seeleute
Fortschrittliche Brandbekämpfung
GOC - Allgemeines Betriebszeugnis für Funker
Rettungsbootmann für Überlebensfahrzeuge und Bereitschaftsboote
Seediensttauglichkeit
 
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