| Informationen |
Ausbildung:
Ausbildung über die Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker (SM) und eine nachgewiesene Seefahrtzeit von 6 Monaten, Metall- oder Elektrotechnikausbildung und eine nachgewiesene Seefahrtzeit von 12 Monaten, Offiziersassistent (TOA) oder Praxissemesterausbildung und Studium an einer Fachschule (FS) oder an einer Hochschule (FH).
Alter:
18. Lebensjahr vollendet (§ 9 SchOffzAusbV).
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