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Details zu einem Befähigungszeugnis
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Bezeichnung Technischer Wachoffizier
STCW III/1
SchOffzAusbV §5(1)1; §7; §15
Informationen Ausbildung: Ausbildung über die Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker (SM) und eine nachgewiesene Seefahrtzeit von 6 Monaten, Metall- oder Elektrotechnikausbildung und eine nachgewiesene Seefahrtzeit von 12 Monaten, Offiziersassistent (TOA) oder Praxissemesterausbildung und Studium an einer Fachschule (FS) oder an einer Hochschule (FH). Alter: 18. Lebensjahr vollendet (§ 9 SchOffzAusbV).
An welchen Ausbildungsstätten können entsprechende Kurse belegt werden?
Hochschule Wismar, Bereich Seefahrt, Rostock/Warnemünde
(Studium (FH) technischer Wachoffizier/Leiter der Maschinenanlage)
Folgende Nachweise sind zu diesem Zeugnis notwendig
Einführung- und Sicherheitsgrundausbildung und Unterweisung für alle Seeleute
Fortschrittliche Brandbekämpfung
Rettungsbootmann für Überlebensfahrzeuge und Bereitschaftsboote
Seediensttauglichkeit
 
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