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Details zu einem Kurs
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Kursbezeichnung (dt.) Fortbestand der Befähigung
Kursbezeichnung (engl.) Continuation of competence
STCW A-I/11
Rechtliche Grundlagen § 25 SchOffzAusbV
STCW Code Abschnitt A-I/11
Zertifizierung Ausbildungsstätte muss zertifiziert sein (STCW Regel I/8)
Pflichtteilnahme ja, wenn nicht innerhalb von fünf Jahren ein Jahr Dienst an Bord. Kann ersetzt werden durch mindestens drei Monate Fahrzeit in einer niedrigeren bzw. der niedrigsten Dienststellung.
Wiederholung nicht vorgeschrieben
Anerkennung durch BMVBS
Ausstellung Bescheinigung ausbildende Stelle
Führt zu Nautische Wachoffiziere auf Schiffen mit BRZ 500 oder mehr (Befähigungszeugnis)
1. Offizier auf Schiffen mit BRZ 500 oder mehr (Befähigungszeugnis)
Kapitän auf Schiffen mit BRZ 500 oder mehr (Befähigungszeugnis)
Nautische Wachoffiziere auf Schiffen mit BRZ < 500 Nationale Fahrt (Befähigungszeugnis)
Kapitäne auf Schiffen mit BRZ < 500 Nationale Fahrt (Befähigungszeugnis)
Leiter der Maschinenanlage (Befähigungszeugnis)
2. Technischer Wachoffizier (Befähigungszeugnis)
Technischer Wachoffizier (Befähigungszeugnis)
Vorbedingungen Kapitäne auf Schiffen mit BRZ < 500 Nationale Fahrt (Befähigungszeugnis)
Kapitän auf Schiffen mit BRZ 500 oder mehr (Befähigungszeugnis)
1. Offizier auf Schiffen mit BRZ 500 oder mehr (Befähigungszeugnis)
Nautische Wachoffiziere auf Schiffen mit BRZ 500 oder mehr (Befähigungszeugnis)
Nautische Wachoffiziere auf Schiffen mit BRZ < 500 Nationale Fahrt (Befähigungszeugnis)
Leiter der Maschinenanlage (Befähigungszeugnis)
2. Technischer Wachoffizier (Befähigungszeugnis)
Technischer Wachoffizier (Befähigungszeugnis)
Dieser Kurs wird momentan an folgenden Ausbildungsstätten angeboten
--- Momentan wird dieser Kurs leider nicht angeboten ---
 
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