| Kursbezeichnung (dt.) |
Öltankschiffe |
| Kursbezeichnung (engl.) |
Oil tankers |
| STCW |
VI/1 |
| Rechtliche Grundlagen |
SchOffzAusbV § 18c STCW Regel I/11 STCW Code Abschnitt A-V/1 |
| Zertifizierung |
Ausbildungsstätte muss zertifiziert sein (STCW Regel I/8) |
| Pflichtteilnahme |
Einführungslehrgang ja; erfolgt seit 1998 mit der nautischen und technischen Ausbildung; Teilnahme am Fortbildungslehrgang für Personen, die auf Tankschiffen fahren, grundsätzlich nur einmal erforderlich |
| Wiederholung |
sofern Nachweis des Fortbestandes der Befähigung über eine Seefahrtzeit von mindestens 12 Monaten innerhalb der letzten 5 Jahre in entsprechender Funktion auf dem entsprechenden Tankschiffstyp nicht nachgewiesen werden kann. |
| Anerkennung durch |
BSH |
| Ausstellung Bescheinigung |
BSH |
| Informationen |
Hierzu existiert ein IMO Model Course:
Specialized Training for Oil Tankers, 1999 Edition - TA102E |
| Führt zu |
Öltankschiffe (Befähigungsnachweis)
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| Vorbedingungen |
Nautische Wachoffiziere auf Schiffen mit BRZ < 500 Nationale Fahrt (Befähigungszeugnis) Schiffsleute, die Brückenwache und Maschinenwache gehen (Befähigungszeugnis) Kapitäne auf Schiffen mit BRZ < 500 Nationale Fahrt (Befähigungszeugnis)
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| Dieser Kurs wird momentan an folgenden Ausbildungsstätten angeboten |
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